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Grundbuchsauszüge §117 Grundbuchgesetz
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Wichtige Fragen:




§ 117. In Grundbuchsauszügen über-solche Ein­ lagen, die in Ansehung einer Simultanhypothek als Nebeneinlagen geführt werden, ist der Hin­ weis auf die Haupteinlage und die Bemerkung aufzunehmen, daß die an dem simultan einge­ tragenen Pfandrecht vorgepommenen 1\.nderun­ gen nur in der Haupteinlage eingetragen sind.