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Wichtige Fragen:
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§ 8. Die grundbücherlichen Eintragungen sind:
Einverleibungen (unbedingte Rechtserwer bungen oder Löschungen - Intabulationen oder Extabu]ationen). die ohne weitere Rechtfertigung oder
Vormerkungen (bedingte Rechtserwerbun gen oder Löschungen - Pränotationen), die nur unter der Bedingung ihrer nachfolgenden Recht fertigung die Erwerbung, Übertragung, Be schränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte bewirken, oder
bloße Anmerkungen.
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